Kommentar Teil B Kommentierung Beamtenstatusgesetz Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) Kommentar Abschnitt 2 Beamtenverhältnis § 11 Nichtigkeit der Ernennung Kommentierung 2 Die einzelnen Nichtigkeitsgründe (§ 11 Abs. 1)

2.1 Formale Urkundenmängel (Abs. 1 Nr. 1)

Ernennungen, die nicht den in § 8 Abs. 2 BeamtStG festgelegten formalen Erfordernissen entsprechen, sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 nichtig. Die Wirksamkeit einer Ernennung setzt also gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 in formeller Hinsicht voraus, dass die Ernennungsurkunde dem vorgeschriebenen Gesetzeswortlaut entspricht. Das sind