Entscheidungssammlung A Rechtsgrundlagen A II Beamtenverhältnis A II 1 Allgemeines A II 1.4 Leistungsgrundsatz/Auslese
Nr. 14
Die Beförderung von langzeit- und kurzzeitausgebildeten Polizeiund Kriminaloberkommissaren zu Hauptkommissaren nach einheitlich ab Übertragung des Amtes als Oberkommissar rechnendem Rangdienstalter ist nicht rechtswidrig.