Nr. 25
Die Verletzung der in § 7 NW LBG (Art. 33 Abs. 2 GG) festgelegten Auslesegesichtspunkte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kann einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen, ohne daß es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf.