Entscheidungssammlung A Rechtsgrundlagen A II Beamtenverhältnis A II 2 Ernennungen
Nr. 4
Die Bewerbung um ein Beförderungsamt erledigt sich nicht schon dadurch, daß der Beförderungsdienstposten im Vorgriff auf die spätere Beförderungsentscheidung an einen Mitbewerber vergeben wird.