Entscheidungssammlung A Rechtsgrundlagen A II Beamtenverhältnis A II 5 Beendigung A II 5.1 Entlassung
Nr. 8
Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG setzt eine einschlägige Rechtsprechung der Disziplinargerichte nicht zwingend voraus.