Entscheidungssammlung B Pflichten/Rechte B I Pflichten B I 2 Besondere Pflichten B I 2.4 Arbeitspflicht/Teilarbeitszeit
Nr. 32
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung vom 12. Oktober 1993, mit der die durchschnittliche Arbeitszeit der Beamten um 1 1/2 Stunden auf 40 Wochenstunden verlängert wurde, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.