Entscheidungssammlung C Bezüge C III Sonderregelungen C III 1 Mehrere Bezüge C III 1.5 Versorgung/sonstiges Erwerbseinkommen

Nr. 1

Bei einem vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten verstößt die begrenzte Anrechnung eines nur aufgrund der nicht mehr bestehenden Dienstleistungspflicht erzielten und erzielbaren privaten Erwerbseinkommens gemäß § 53 a BeamtVG nicht gegen Verfassungsrecht.