Entscheidungssammlung D Personalrecht D I Personalakten D I 2 Beurteilungen/Zeugnisse

Nr. 37

Ist ein Beamter während des vom Dienstherrn festgesetzten Beurteilungszeitraums befördert worden, so sind im Rahmen der Regelbeurteilung sämtliche vom Beamten während dieses Zeitraums erbrachten Leistungen am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu würdigen, wenn die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien und die Beurteilungspraxis dies so vorsehen.