Entscheidungssammlung F Rechtsschutz F I Verwaltungsakte im Beamtenrecht F I 2 Arten/Inhalt
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Die Begrenzung des Wiederaufgreifens einer bestandskräftigen fehlerhaften Ablehnung laufender Versorgungsbezüge auf den Zeitraum der 4jährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB ist grundsätzlich ermessensfehlerfrei.