Ein Beamter, der als Mitglied des Parteipräsidiums der NPD maßgebend für die die Partei belastenden politischen Positionen mitverantwortlich ist, identifiziert sich zwangsläufig mit deren mit der Verfassung unvereinbaren Zielsetzung, auch wenn er selbst innerhalb der Partei verfassungskonforme Ziele verfolgt. Solange eine Partei keine Abkehr von ihrer mit der Verfassung nicht zu vereinbarenden Zielsetzung vollzieht, verbietet es die politische Treuepflicht einem Beamten, sich in einer solchen Partei aktiv zu betätigen.