HBR III – Tarifrecht öffentlicher Dienst 5000 Tarifrecht für Beschäftigte des Landes Hessen und der hessischen Universitäten (ohne Universitätskliniken) 5200 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) Vorschrift 3. Abschnitt Besitzstandsregelungen

§ 8
Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege

1 Beschäftigte, die aus dem Geltungsbereich des BAT in eine der Entgeltgruppen 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden und