Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen Teil C Anhang C 1 Gesetze/Verordnungen/Richtlinien C 1.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Vierter Teil (§§ 97–129) Kapitel 1 Vergabeverfahren Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber Unterabschnitt 2 Vergabeverfahren und Auftragsausführung
§ 122 Eignung
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind.