Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen Teil C Anhang C 1 Gesetze/Verordnungen/Richtlinien C 1.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Vierter Teil (§§ 97–129) Kapitel 1 Vergabeverfahren Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber Unterabschnitt 2 Vergabeverfahren und Auftragsausführung

§ 124
Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn