Teil I 1. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Zweiter Teil (§§ 35-110e) Sechster Abschnitt (§§ 81-83)

§ 82
Bußgelderkenntnis im Strafverfahren

Im Strafverfahren beurteilt das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat zugleich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit.