Teil II Strafprozessordnung (StPO) 4. Strafprozessordnung (StPO) Drittes Buch (§§ 297-356a) Erster Abschnitt (§§ 297-302)
§ 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbstständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.