Entscheidungen BAG 2002

BAG vom 06.08.2002 – 1 ABR 47/01

Bezweckt eine Änderungskündigung eine Umsetzung i. S. d. § 75 Abs. 1 Nr 3 BPersVG, hat die Dienststelle hinsichtlich der Änderungskündigung das Mitwirkungsverfahren und hinsichtlich der Umsetzung das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten.