Entscheidungen BVerwG 1961

BVerwG vom 14.04.1961 – VII P 8.60

1. In allen beteiligungspflichtigen Personalangelegenheiten, die eine Mittelbehörde in bezug auf die bei ihr beschäftigten Bediensteten innerhalb ihrer Entscheidungsbefugnis regelt, ist der bei ihr gebildete Personalrat und nicht der Bezirkspersonalrat zu beteiligen.