Entscheidungen BVerwG 1969

BVerwG vom 24.10.1969 – VII P 9.68

1. Für die Entgegennahme und Bearbeitung einer beim Personalrat vorgebrachten Beschwerde, der nicht der Dienststellenleiter, sondern die übergeordnete Dienststelle abhelfen kann, ist die bei ihr gebildete Stufenvertretung zuständig.