Entscheidungen BVerwG 1972

BVerwG vom 15.12.1972 – VII P 4.72

1. Prüft die für die Höhergruppierung von Angestellten zuständige Stelle auf Antrag des Dienststellenleiters nach, ob ein Angestellter nach der ihm übertragenen Tätigkeit in eine zu niedrige Vergütungsgruppe eingestuft ist, so liegt keine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme vor, wenn die zuständige Stelle die Einstufung als zutreffend ansieht und von einer Höhergruppierung absieht.