Entscheidungen BVerwG 1978

BVerwG vom 18.10.1978 – 6 P 7.78

1. Für einen außerhalb des Wahlverfahrens gestellten Antrag auf Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Beschäftigten der Mittelbehörde zum Bezirkspersonalrat besteht jedenfalls dann ein Rechtsschutzinteresse, wenn diese Beschäftigten zwar auf Grund einer einstweiligen Verfügung nach ArbGG § 85 Abs 2 an der Wahl teilgenommen haben, die Streitfrage aber bei künftigen Wahlen der Stufenvertretung erneut auftreten kann.