Entscheidungen BVerwG 1982

BVerwG vom 10.03.1982 – 6 P 36.80

1. Bei der Verwaltung einer Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung (Bundesverwaltungskasse) ist ein eigener Personalrat zu bilden, auch wenn das Personal dieser Verwaltung nicht in beamtenrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Beziehungen zu dieser Krankenkasse steht.