Entscheidungen BVerwG 1991

BVerwG vom 22.02.1991 – 6 PB 10.90

1.* Das Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens seitens der Dienststelle im Anschluß an einen Initiativantrag der Personalvertretung ist nicht ohne weiteres mit einem Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens mit anschließender Durchführung der Maßnahme gleichzusetzen.