1. Voraussetzungen für eine rechtlich zulässige Verselbständigung einer Dienststelle gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG sind nur die im Gesetz genannten Tatbestände (räumlich weite Entfernung und Verselbständigungsbeschluß der Beschäftigten). Personalvertretungsrechtlich relevante Befugnisse des Dienststellenleiters sind keine "ungeschriebene" Voraussetzung hierfür.