Entscheidungen BVerwG 1993

BVerwG vom 02.03.1993 – 6 P 34.91

1. Erläßt eine organisatorisch nicht verselbständigte Beschäftigungsstelle, die keine Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist, eine dienstliche Maßnahme, so bleibt der Personalrat der "Stammdienststelle", die die fachliche Letztentscheidungsbefugnis hat, beteiligungsberechtigt.