Entscheidungen BVerwG 1993

BVerwG vom 01.10.1993 – 6 P 7.91

1. Das Gericht hat sich mit dem tatsächlichen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten auseinanderzusetzen und darf nicht ohne weiteres vom Gegenteil, auch wenn es dies "für zwingend" hält, ausgehen, wenn sich die Entscheidungserheblichkeit dieses Vorbringens aufdrängt.