Entscheidungen BVerwG 1996

BVerwG vom 07.08.1996 – 6 P 29.93

1. Im Falle des § 82 Abs. 1 BPersVG folgt die Beteiligungsbefugnis des Personalrats (Stufenvertretung) der Entscheidungszuständigkeit der Dienststelle. Dabei bleibt es auch dann, wenn die Entscheidung der vorgesetzten Dienststelle umfassend durch die von der Entscheidung betroffenen nachgeordneten Dienststelle vorbereitet und deren Entscheidungsvorschlag ohne Änderung von der vorgesetzten Dienststelle übernommen wurde.