Entscheidungen BVerwG 2008

BVerwG vom 08.10.2008 – 6 PB 21.08

1. Eine Umgehung der Mitbestimmung durch einen Beschluss der Landesregierung kann nur dann angenommen werden, wenn die Landesregierung eine Angelegenheit allein in der Absicht an sich zieht, ein sonst erforderliches Mitbestimmungsverfahren zu vermeiden. (Rn.7)