Entscheidungen BVerwG 2010

BVerwG vom 17.02.2010 – 6 PB 43.09

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen konkreten, anlassbezogenen Feststellungsantrag ist zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann; dies muss tatsächlich möglich und rechtlich zulässig sein. (Rn.8)