OVG Sachsen-Anhalt vom 05.10.2005 – 5 L 19/04
1.Die Einführung eines Entgelts für die Nutzung des behördeneigenen Parkplatzes ist als Maßnahme zur Regelung der Ordnung der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten gem. § 65 Abs. 1 Nr. 12 PersVG LSA (PersVG ST) mitbestimmungspflichtig.