Der bei der Stammdienststelle gebildete Gesamtpersonalrat istGesamtpersonalratBeteiligung zu beteiligen,Beteiligungdes Personalrats wenn der Leiter der Stammdienststelle eine Maßnahme trifft, die die Beschäftigten der Stammdienststelle und der personalvertretungsrechtlich verselbständigten Außenstellen, deren Leiter nicht zuständig sind, gleichermaßen betrifft.VerteilungZuständigkeit Personalrat und StufenvertretungStammdienststelleAußenstellePartnerschaftsprinzipRepräsentationsgrundsatz