VersetzungenVersetzung von Bediensteten der Agentur für Arbeit zu einer anderen Agentur für Arbeit, an deren Sitz der "Interne Service" nach Maßgabe der Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HE/GA) der Bundesagentur für Arbeit vom 30.11.2006 zum 1.3.2007 zur "Optimierung der Inneren Verwaltung" errichtet worden ist, unterliegen der Mitbestimmung des örtlichen Personalrates. (Rn. 33)