Rechtsprechung Verwaltungsgerichtsbarkeit Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe 2009

OVG Berlin-Brandenburg vom 23.04.2009 – 62 PV 4.07

Entscheidungen über Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten, Arbeitszeitkorridoren und Rahmenzeiten nach § 6 Abs. 6 und 7, § 10 Abs. 1 TVöD betreffen Systeme zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und damit mitbestimmungspflichtige Gegenstände des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG. (Rn. 20)

2. Ein ministerieller Erlass mit Vorgaben für den Abschluss von Dienstvereinbarungen der nachgeordneten Dienststellen mit den Personalräten nach § 6 Abs. 6 und 7, § 10 Abs. 1 TVöD löst keine Mitbestimmungsbefugnis des beim Ministerium bestehenden Hauptpersonalrats aus, soweit darin den nachgeordneten Dienststellen Entscheidungsfreiheit über das „ob“ und auch weitgehend das „wie“ etwaiger Dienstvereinbarungen belassen wird (Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. Beschluss vom 10. März 1992 – BVerwG 6 P 13.91-). (Rn. 31)