Entscheidungen über Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten,Arbeitszeitkonto Arbeitszeitkorridoren und Rahmenzeiten nach § 6 Abs. 6 und 7, § 10 Abs. 1 TVöD betreffen Systeme zur Flexibilisierung der ArbeitszeitFlexibilisierung der ArbeitszeitVorgaben und damit mitbestimmungspflichtige Gegenstände des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG. (Rn. 20)
2. Ein ministerieller Erlass mit Vorgaben für den Abschluss von Dienstvereinbarungen der nachgeordneten Dienststellen mit den Personalräten nach § 6 Abs. 6 und 7, § 10 Abs. 1 TVöD löst keine Mitbestimmungsbefugnis des beim Ministerium bestehenden Hauptpersonalrats aus, soweit darin den nachgeordneten Dienststellen Entscheidungsfreiheit über das „ob“ und auch weitgehend das „wie“ etwaiger DienstvereinbarungenDienstvereinbarungBeteiligung des Personalrats belassen wird (Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. Beschluss vom 10. März 1992 – BVerwG 6 P 13.91-). (Rn. 31)