Vorschriften Hinweise zu den Vorschriften Sonstige Gesetze/Verordnungen/Rundschreiben Sozialgesetzbücher (SGB) SGB IX Teil 3 (§§ 151–241) Kapitel 2 (§§ 154–162)

§ 156
Begriff des Arbeitsplatzes

Arbeitsplätze im Sinne dieses Teils sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden.