Im Vergleich mit der früheren Kontrollverordnung (EG) Nr. 882/2004 wurden die Audits in der EU-KontrollV 2017 verstärkt implementiert.1 Das Audit zielt gemäß auch der Definition in Art. 6 der EU-KontrollV 2017 als systematische unabhängige Prüfung darauf ab, ob Tätigkeiten und deren Ergebnisse den dazu getroffenen Regelungen entsprechen (Compliance) und ob diese Regelungen wirksam angewendet werden (Effectiveness) sowie zur Erreichung der Ziele geeignet sind. Zusammen mit dem allgemeinen Qualitätsmanagementsystem sollen regelmäßige Audits grundsätzlich eine ständige Optimierung von Prozessen gewährleisten. Dies kann folglich günstige Effekte neben der Lebensmittelsicherheit auch in Richtung Qualität und Wirtschaftlichkeit haben. Ggf. kann dies die oftmaligen Kritiken hinsichtlich (Bürokratie-)Aufwand usw. kompensieren bzw. negieren. Die zunehmende Bedeutung von Audits ist auch der umfangreichen Verankerung dieser Kontrollform in der Verordnung (EU) 2019/627 über amtliche Kontrollen Erzeugnisse tierischen Ursprungs zu entnehmen.2
1 Siehe z. B. Art. 6, 12-14 und 18 EU-KontrollV 2017. Art. 3, 4 und 7, 8 Verordnung (EU) 2019/627.