Behebung und Verfolgung von Lebensmittelverstößen Inhalt der Kapitel 1–18 3 Gefahrenabwehr durch Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung

3.17Eigenkontrollen, HACCP und Möglichkeit von Anordnungen

Lebensmittelunternehmen müssen insbesondere aufgrund von Art. 5 BasisVO über angemessene und auf HACCP-Grundlagen beruhende Eigenkontrollsysteme verfügen. Zur begrifflichen Abgrenzung ist zu sehen, dass Eigenkontrollen jegliche unternehmerische Präventionsmaßnahmen und Ähnliches umfassen können. Darunter fallen grundsätzlich jegliche Reinigungspläne, Aufzeichnungen über Temperaturkontrollen und zugehörige Arbeitsanweisungen usw.