Vorschriften Sonstige Gesetze/Verordnungen/Rundschreiben Sozialgesetzbücher (SGB) SGB IX Teil 3 (§§ 151–241) Kapitel 5 (§§ 176–183)

§ 176
Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates

1Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. 2Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.