Befristete Arbeitsverhältnisse sind im öffentlichen Dienst immer noch von erheblicher Bedeutung. So waren auf Basis des IAB-Betriebspanels im Jahr 2022 10,4 % der Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst befristet (Quelle: BT-Drucksache 20/8225, Tabelle 5). Die mit Abstand höchste Quote an Zeitverträgen ist im Bereich der Hochschulen festzustellen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist neben den arbeitgeberseitigen Bedarfen für die Sicht des Beschäftigten immer zu berücksichtigen, dass mit einer Befristung häufig die Chance auf Übernahme in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis einhergeht (vgl. zu allem sowie zu den materiell-rechtlichen Grundlagen befristeter Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst: Faber, PersV 2015, 52 ff.). So lag die Übernahmequote im Bereich der Verwaltung im Jahr 2021 gem. IAB-Betriebspanel bei etwas über 30 % (Quelle: BT-Drucksache 20/2418, Tabelle 23).