Teil I Vorbemerkungen A. Das System der staatlichen Fürsorgeleistungen II. Rückblick auf das bisher geltende Recht 1. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
a)Das Arbeitslosengeld
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Auf ArbeitslosengeldArbeitslosengeld (Sozialgesetzbuch III) hat Anspruch,
wer arbeitslos ist,
für die Arbeitsvermittlung verfügbar ist,
die Anwartschaftszeit erfüllt hat,
sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und
das Arbeitslosengeld beantragt hat.
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Das Arbeitslosengeld wird in der Regel nur ein Jahr lang gezahlt. Es ist eine beitragsabhängige Leistung (keine Transferleistung!); die Mittel hierfür sind von der Bundesagentur für Arbeit aufzubringen.