Arbeitslosigkeit sollte nicht mehr nur verwaltet werden. Im Vordergrund der künftigen Tätigkeit der Arbeitsverwaltung sollte vielmehr die Vermittlung von Arbeit stehen. Ab 1. Januar 2005 sollte deshalb – jedenfalls grundsätzlich – nur noch die Bundesagentur für Arbeit „Hilfe zur Arbeit“ leisten; die Hilfe zur Arbeit sollte nicht mehr eine Aufgabe (auch) der Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt sein. |