56 | EntgeltersatzleistungUm das Nebeneinander von zwei steuerfinanzierten staatlichen Fürsorgeleistungen (Transferleistungen) zur Abdeckung ein und desselben Bedarfs von Arbeitslosen zu beenden, sollten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt werden. Arbeitslose sollten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten, zur Sicherung ihres Lebensunterhalts das „Arbeitslosengeld II“ als eine neue Art von steuerfinanzierter Transferleistung erhalten. Leistungsberechtigt sollten nicht nur diejenigen Arbeitslosen sein, denen nach dem bis zum 31. Dezember 2004 geltenden SGB III Arbeitslosenhilfe zustand, sondern alle „Erwerbsfähige Hilfebedürftigeerwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, und diese „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ sollten keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG (später SGB XII) beanspruchen können (weil ja das Arbeitslosengeld II dazu dienen sollte, ihren Lebensunterhalt zu sichern). |