71 | Es sollte im Bundeskindergeldgesetz zusätzlich zum Kindergeld ein KinderzuschlagKinderzuschlag vorgesehen werden, den unter bestimmten Voraussetzungen Personen für in ihrem Haushalt lebende, noch nicht 18 Jahre alte Kinder erhalten sollten. Der Kinderzuschlag sollte als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen sein (später § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB II). |