81 | Allgemein bekannt und im Gespräch ist immer nur „Hartz IV“. Wenn es „Hartz IV“ gibt, gibt es natürlich auch drei ältere „Hartz“-Gesetze. Es handelt sich dabei um das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4607), das z. B. vorschreibt, dass jedes Arbeitsamt die Errichtung mindestens einer Personal-Service-AgenturPersonal-Service-Agentur sicherzustellen hat; das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621), das z. B. Vorschriften über Job-CenterJob-Center und ExistenzgründungszuschüsseExistenzgründungszuschüsse enthält; das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), das z. B. die frühere Bundesanstalt für Arbeit in „Bundesagentur für ArbeitBundesagentur für Arbeit (Bundesagentur)“ und die früheren Arbeitsämter in „Agentur für ArbeitAgenturen für Arbeit“ umbenannt hat.
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