Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 31.1.1933 begann die Zeit des sog. „Dritten Reiches“. Die Weimarer Republik erschien in der nationalsozialistischen Terminologie nicht als eigenständige staatsrechtliche Epoche, sondern lediglich als das „Weimarer Zwischenreich“. Die Wahl Hitlers zum Kanzler erfolgte formal zwar durchaus den üblichen demokratischen Spielregeln, denen zufolge dem Führer der stärksten im Reichstag vertretenen Partei Anspruch auf das höchste Regierungsamt zustand. Gleichwohl wird in diesem Zusammenhang zu Recht von der Machtergreifung Hitlers gesprochen, denn eine der ersten Amtshandlungen der neuen Reichsregierung, der zunächst nur drei (der insgesamt elf) Kabinettsmitglieder der NSDAP angehörten, bestand darin, am 1.2.1933 den Reichstag aufzulösen und für den 5.3.1933 Neuwahlen auszuschreiben, wohl in der Annahme, in einem neuen Wahlgang die absolute Mehrheit der Abgeordnetenmandate zu erreichen. Die NSDAP gewann jedoch trotz des Terrors, den insbesondere die SA gegenüber den anderen politischen Parteien ausübte, nur 288 der insgesamt 647 Reichstagssitze.