Die Umlagen an eine Zusatzversorgungskasse sind steuerpflichtiges Entgelt. Diese lange umstrittene Auffassung der Steuerverwaltung wurde durch den Bundesfinanzhof vom 7.5.2009 – IV R 8/07 – bestätigt. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde (2 BvR 3056/09) wurde im Jahr 2010 nicht zur Entscheidung angenommen.