Teil B VBL-Satzung B 2 Kommentar zur VBLS Erster Teil (§§ 1 – 23e) Abschnitt II (§§ 19 – 23e) § 23 Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Beteiligten aus der VBL
Erläuterungen
§ 23 in der Fassung bis zum 9.10.2012 regelte das Beteiligte, VBLAusscheidenAusscheiden eines Beteiligten umfassend. Durch die zahlreichen und zum Teil umfangreichen Änderungen seit 2001 wurde die Regelung immer unübersichtlicher.