HBR IV – Beamtenrecht Hess. Beamtenrecht HBeamtVG 2014 Kommentar – im Aufbau §§ 1-3 (Teil 1 Allgemeine Vorschriften) § 1 Geltungsbereich Kommentierung B. Erläuterungen

I. Sachlicher Geltungsbereich – Versorgung

§ 1 lässt das Gesetz für die Versorgung der Beamten, Beamtinnen im Anwendungsbereich des HBG gelten. Der Begriff der Versorgung bestimmt den sachlichen Geltungsbereich und wird durch § 2 über das Wort „Versorgungsbezüge“ näher ausgestaltet.