Aktuelles zur Personalarbeit Rechtsprechung

BAG vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25

(red.) Die krankheitsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn ihr ein vergebliches bEM vorangegangen ist oder der Arbeitgeber nachweisen kann, dass ein bEM erfolglos geblieben wäre.