Aktuelles zur Personalarbeit Rechtsprechung

BAG vom 03.04.2025 – 2 AZR 178/24

Will ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Beschäftigten innerhalb der ersten sechs Monate (sog. Wartezeit) kündigen, ist er weiterhin nicht verpflichtet, zuvor ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.