In seiner Entscheidung vom 29.9.2025 – 2 BvR 934/19 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein kirchlicher Arbeitgeber für eine konkret zu besetzende Stelle die Mitgliedschaft in der Kirche verlangen darf und inwieweit die staatlichen Gerichte dies im Hinblick auf das religiöse Selbstbestimmungsrecht überprüfen können.