E Erläuterungen zu den AVR-Bayern IV. Arbeitszeit (§§ 16 – 27) § 25 Kurzarbeit Erläuterungen

7.Auswirkungen der Kurzarbeit (Abs. 4)

Infolge der Kurzarbeit reduziert sich das vertragsmäßig festgelegte Entgelt anteilig um den Teil, um den sich auch die Arbeitszeit verkürzt. Über diese Kürzungen hinaus dürfen sich aus der Kurzarbeit keine weiteren Nachteile für die Mitarbeitenden ergeben.